Vortrag und Gespräch mit Prof. Dr. med. Volkmar Schneider und Priv. Doz. Dr. med. habil. W.E. Platz.
Die in Berlin lebende Musikerin unterstützt ab sofort die Anliegen schwer erkrankter Kinder und...
Historische Grabsteine und Denkmäler verfallen zunehmend - jeder kann mit einer Patenschaft helfen
Gesellschaftliches Phänomen und Problem für Hinterbliebene
Laut Zeitungsberichten in der "Badischen Zeitung", dem "Berliner Kurier" und anderer Quellen werden derzeit bundesweit Angehörige kürzlich Verstorbener angeschrieben. Die Schreiben tragen im Briefkopf den Titel "Bundesanzeiger" sowie ein Symbol des Bundesadlers und täuschen so ein amtliches Schreiben vor.
Der Betreiber des so genannten Bundesanzeigers für Bestattungen nennt dies in seinen Schreiben eine "unverbindliche Offerte", die erst "mit der Überweisung zum unwiderruflichen und rechtsverbindlichen Auftrag" wird. Günstig ist diese "Offerte" allerdings nicht: Sie kostet 198 Euro.
Zudem ist bedenklich, dass auch ohne Bezahlung die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Todestag veröffentlicht werden. Die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg benennt solche Geschäftsmodelle als „Verbrauchertäuschung“, da hiermit die Ausnahmesituation von Trauernden schamlos ausgenutzt wird.
Ebenso äußerte sich der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, nach dessen Meinung es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb handelt.
Daher kann der Hinweis an alle Betroffenen nur lauten: Es muss nicht bezahlt werden, denn es gibt keine Zahlungsverpflichtung!
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