Themenabend bei Otto Berg mit Marianne van Kempen
Denkmal für Arme und Odachlose erhält neue Inschriften.
Kritische Berichterstattung und Verbraucherinformationen im ARD-Magazin
Vortrag und Gespräch mit Prof. Dr. med. Volkmar Schneider und Priv. Doz. Dr. med. habil. W.E. Platz.
Unter einem "Erbschleicher" versteht man eine Person die versucht, den Erblasser in unredlicher Art und Weise zu beeinflussen, um das Erbe (oder Teile davon) zu erhalten.
Nun ist der Begriff "Erbschleicherei" gesetzlich nicht definiert. Erbschleicherei stellt keinen Straftatbestand dar, und die darauf Bezug nehmende "Unredlichkeit" ist oft schwer nachweisbar. Juristisch relevant wird es, wenn hohes Alter, Willenschwäche oder Krankheit ausgenutzt und der Erblasser unter Druck gesetzt wird. Für betroffene Hinterbliebene ist es häufig schwer bis unmöglich, ihre berechtigten Interessen geltend zu machen.
Zeit Online hat sich erst kürzlich wieder in einem Interview der Problematik gewidmet.
Einer der Hauptgründe, weshalb Erbschleicherei als Problem immer häufiger in Erscheinung tritt: Die Auflösung der Familienbande, fehlende Freundschaften und Beziehungen führen zu vermehrter Einsamkeit. Da die Pflege auch immer mehr auf externe Dritte übertragen wird, fehlt das persönliche Interesse am Wohlergehen der zu betreuenden Person.
Es ist ratsam, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht auszustellen, um Missbrauch zu verhindern.
Auch das frühzeitige Abfassen eines Erbvertrags oder die Errichtung einer Stiftung zur Pflege des Nachlasses können wirksame vorbeugende Maßnahmen sein.
Umfassende weiterführende Informationen zum Thema "Erbrecht" finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und dem VorsorgeAnwalt e.V.
Otto Berg ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten. Für sie haften ausschließlich die jeweiligen Anbieter.