Kritische Berichterstattung und Verbraucherinformationen im ARD-Magazin
Die in Berlin lebende Musikerin unterstützt ab sofort die Anliegen schwer erkrankter Kinder und...
Gesellschaftliches Phänomen und Problem für Hinterbliebene
Immer wieder Ärger um geschmückte anonyme Grabfelder
Bestattungen können grundsätzlich als Erdbestattung oder als Feuerbestattung erfolgen:
Die Erdbestattung war lange Zeit die vorherrschende Bestattungstradition in christlichen Kulturen. Der Verstorbene wird hierbei in einem Sarg beerdigt. Nach der christlichen Lehre wird der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder zum Leben erweckt und sollte daher möglichst unversehrt bestattet werden.
Die Erdbestattung kann in Wahl- oder Reihengräbern erfolgen. Wahl- und Reihengräber können Sie im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung individuell gestalten. Eine Ausnahme bilden dabei die so genannten Rasenreihengräber.
Auch bei Feuerbestattungen besteht in Deutschland die Sargpflicht, das heißt, der Verstorbene wird immer mit einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert ("kremiert"). Die Asche wird anschließend meist in einer Urne beigesetzt. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, zum Teil auch außerhalb von Friedhöfen. So ist neben der herkömmlichen Urnenbeisetzung auch eine Beisetzung in einem Kolumbarium oder in einer Urnenwand möglich. Ein Kolumbarium ist meist ein eigenes Gebäude oder Gebäudeteil, die Urnenwand hingegen steht oft frei auf einem Friedhof. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Seebestattung, die sowohl in Nord- und Ostsee als auch in anderen offenen Gewässern erfolgen kann.