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Antworten auf häufige Fragen zu Bestattung und Abschied

Was beutet 'Sozialbestattung'?

Von einer "Sozialbestattung" spricht man, wenn die Kosten einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung durch das zuständige Sozialamt übernommen werden. Die Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter ist eine Hilfe in einer besonderen Lebenslage.

Rechtliche Grundlage

Sie ist bundeseinheitlich in § 74 SGB XII geregelt. Hiernach werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Erforderlich sind Bestattungskosten, die sich aus den ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung ergeben. Wenngleich die gesetzliche Grundlage für Sozialbestattungen bundesweit einheitlich ist, setzen die Ämter in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Leistungen an.

Sozialbestattungen in Berlin

Die Sozialämter in Berlin untergliedern die für eine Bestattung erforderlichen Kosten in:

  1. Leistungen, die üblicher Weise bei einer Bestattung notwendig sind;
  2. Gebühren laut Gebührenordnungen (Friedhof, Leichenschauhaus, Leichenschauschein), ggfs. zusätzliche notwendige Kosten wie z.B. Krematoriumsentgelt

Für die Bestattungskosten unter 1. – wie Sarg, Sargausstattung, hygienische Grundversorgung etc. – wird in Berlin ein pauschaler Zuschuss von 750,- € gezahlt. Die Gebühren zu 2. werden direkt zwischen der Sozialbehörde und dem Friedhof bzw. Krematorium abgerechnet. Der Kostenübernahmebewilligung geht in jedem Fall eine gründliche Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der zur Bestattung Verpflichteten voraus. Dabei kann nicht nur die Bedürftigkeit des Antragstellers, sondern auch die anderer, gesetzlich ebenfalls für die Bestattungskosten verpflichteter Personen geprüft werden . Auch bei einer Sozialbestattung bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung). Ein eventueller Wunsch des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattungsart sollte dabei berücksichtigt werden. Die Angehörigen können frei einen Bestatter ihrer Wahl bestimmen.

Entwicklung der Sozialbestattungen in Deutschland

Die Zahl der Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter nahm in den letzten Jahren stetig zu. Wegen der wachsenden Altersarmut und der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen können die Hinterbliebenen die Kosten häufig nicht selbst tragen. Die regional sehr unterschiedliche Handhabung der Sozialbestattungen bringt immer wieder Probleme mit sich. So tragen zum Beispiel mancherorts die Bestatter ein erhebliches Risiko, die Kosten der von ihnen durchführten Sozialbestattungen nicht oder nur teilweise erstattet zu bekommen. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Bestrebungen, die Sozialbestattung zu vereinheitlichen. Die Länder folgen dabei dem Vorbild des Saarlands. Dort gibt es seit dem Jahr 2005 eine detaillierte Vereinbarung zwischen den Trägern der Sozialleistungen und den Bestattern über den Umfang der Sozialbestattung. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass Bestatter nicht auf ihren Kosten für eine Sozialbestattung sitzen bleiben. Die Bestatterverbände fordern seit langem bundeseinheitliche Standards für eine einfache ortsübliche Bestattung. Die Vorschläge entsprechen den – unverbindlichen – Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an ihre Mitglieder.