Kritische Berichterstattung und Verbraucherinformationen im ARD-Magazin
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Gesellschaftliches Phänomen und Problem für Hinterbliebene
Immer wieder Ärger um geschmückte anonyme Grabfelder
Unter Bestattungspflicht versteht man die rechtliche Pflicht, einen Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten.
Juristisch betrachtet ist die Bestattungspflicht Teil der gewohnheitsrechtlich bestimmten Totenfürsorge. Die rechtlichen Einzelheiten dazu regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich:
Danach gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Berlin gilt:
Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht. Ein amtlich bestellter Betreuer ist nicht verpflichtet, die Bestattung eines zuvor Betreuten zu veranlassen.
Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder können diese nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, fällt die Verantwortung dazu an den Staat. In diesen Fällen wird das örtliche Ordnungsamt aus Gründen der Menschenwürde und Pietät - aber auch in Hinblick auf die Seuchenhygiene - die Bestattung veranlassen. Die Kosten hierfür können grundsätzlich den eigentlich Bestattungspflichtigen anschließend in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Die Bestattungs- und die Kostenpflicht hängen nicht zwingend zusammen. Die Pflicht, die Kosten einer Bestattung zu tragen, leitet sich aus den Regelungen des BGB zur Unterhaltspflicht ab.