In Berlin gibt es sowohl landeseigene als auch konfessionelle Friedhöfe. Die Gebühren werden von den Friedhofsträgern (Land Berlin, Kirche) festgelegt und können sich für vergleichbare Grabstellen erheblich unterscheiden.
Nicht auf jedem Friedhof wird jede Grabstellenart angeboten. Gleichzeitig bieten einige Friedhöfe weitere Möglichkeiten der Bestattung an, wie beispielsweise offene oder geschlossene Urnenwandfächer oder Baumbestattungen.
Auf die Auflistung aller Varianten haben wir aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle bewusst verzichtet. Gerne prüfen wir für Sie im Einzelfall, ob sich Ihre Wünsche auf einem bestimmten Friedhof umsetzen lassen und suchen gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Die gesetzliche Ruhefrist beträgt in Berlin einheitlich für alle Grabstellen 20 Jahre. Für diese Dauer wird mit den genannten Gebühren auch das Nutzungsrecht erworben.
Bei Wahlgrabstellen kann das Nutzungsrecht grundsätzlich verlängert werden. Wird in einer vorhandenen Grabstelle zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Beisetzung durchgeführt, verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch auf wieder volle 20 Jahre. Die Gebühren werden in diesem Fall anteilig für die Zeit der Verlängerung berechnet. Dies betrifft sowohl Mehrfach-Stellen als auch Erd-Einzelwahlstellen, in denen noch eine Urne beigesetzt wird.
Die Nutzungsdauer von Reihen- und Gemeinschaftsgrabstellen kann generell nicht verlängert werden.
In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der landeseigenen Friedhöfe sind die Kapellennutzung für die Trauerfeier sowie ggf. Sargträger nicht enthalten. Die Gebühren für Urnengrabstellen umfassen jedoch den Urnenträger zu Beisetzung.
Erdgrabstellen | |
Reihenstelle mit Rasensaat | ca. 1.800 € |
Reihenstelle (Grabpflege durch Angehörige) | ca. 900 € |
Einzelwahlstelle | ab ca. 920 € |
Doppelwahlstelle | ab ca. 920 € |
Urnengrabstellen | |
Urnengemeinschaftsanlage | ca. 725 € |
Urnenreihenstelle | ca. 690 € |
Urnenwahlstelle (100 x 100 cm) für 4 Urnen | ca. 730 € |
Sonstiges | |
Benutzung der Feiereinrichtung für eine Trauerfeier bis längstens 30 Minuten | 159 € |
In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der evangelischen Friedhöfe ist die Kapellennutzung für die Trauerfeier nicht enthalten. Die Kosten für Sarg- bzw. Urnenträger sind grundsätzlich enthalten.
Erdgrabstellen | |
Reihenstelle/Rasensaat | ca. 920 € |
Reihenstelle (Grabpflege durch Angehörige) | ca. 905 € |
Einzelwahlstelle | ca. 1.480 € - 2.680 € |
Doppelwahlstelle | ca. 2.360 € - 4.760 € |
Urnengrabstellen | |
Urnengemeinschaftsanlage | ca. 540 € |
Urnenreihenstelle | ca. 440 € |
Urnenwahlstelle (70 x 70 cm) für 2 Urnen | ca. 565 € |
Urnenwahlstelle (100 x 100 cm) für 4 Urnen | ca. 945 € |
Sonstiges | |
Benutzung der Feiereinrichtung für eine Trauerfeier bis längstens 30 Minuten, inklusive Organist | 123 € |
In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der katholischen Friedhöfe ist die Kapellennutzung für die Trauerfeier nicht inklusive. Die Kosten für Sarg- bzw. Urnenträger sind enthalten.
Erdgrabstellen | |
Reihenstelle/Rasensaat mit Grabplatte | ca. 1.390 € |
Reihenstelle (Efeuhügel, Pflege durch Angehörige) | ca. 855 € |
Einzelwahlstelle mit Erstausstattung (Hecke) | ab 1.670 € |
Einzelwahlstelle ohne Erstausstattung | ab 1.350 € |
Doppelwahlstelle mit Erstausstattung (Erde u. Hecke) | ab 2.570 € |
Doppelwahlstelle ohne Erstausstattung | ab 2.150 € |
Einzelwahlstelle unter Rasen mit Grabplatte | ab 2.095 € |
Einzelwahlstelle unter Rasen ohne Grabplatte | ab 1.840 € |
Urnengrabstellen | |
Urnenreihenstelle mit Rasensaat und Grabplatte | ca. 1.040 € |
Urnenwahlstelle für 4 Urnen mit Rasensaat und Merkschild | ca. 1.005 € |
Urnenwahlstelle für 2 Urnen | ca. 575 € |
Urnenwahlstelle für 4 Urnen | ca. 845 € |
Sonstiges | |
Benutzung der Feiereinrichtung für eine Trauerfeier bis längstens 30 Minuten, inklusive Organist | 180 € |
Redaktionsstand: 4.1.2012
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