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Transparent und fair

Friedhofsgebühren in Berlin

In Berlin gibt es sowohl landeseigene als auch konfessionelle Friedhöfe. Die Gebühren werden von den Friedhofsträgern (Land Berlin, Kirche) festgelegt und können sich für vergleichbare Grabstellen erheblich unterscheiden.

Unterschiedliche Grabarten

Nicht auf jedem Friedhof wird jede Grabstellenart angeboten. Gleichzeitig bieten einige Friedhöfe weitere Möglichkeiten der Bestattung an, wie beispielsweise offene oder geschlossene Urnenwandfächer oder Baumbestattungen.

Auf die Auflistung aller Varianten haben wir aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle bewusst verzichtet. Gerne prüfen wir für Sie im Einzelfall, ob sich Ihre Wünsche auf einem bestimmten Friedhof umsetzen lassen und suchen gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Ruhefristen und Nachbeisetzungen

Die gesetzliche Ruhefrist beträgt in Berlin einheitlich für alle Grabstellen 20 Jahre. Für diese Dauer wird mit den genannten Gebühren auch das Nutzungsrecht erworben.

Bei Wahlgrabstellen kann das Nutzungsrecht grundsätzlich verlängert werden. Wird in einer vorhandenen Grabstelle zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Beisetzung durchgeführt, verlängert sich das Nutzungsrecht automatisch auf wieder volle 20 Jahre. Die Gebühren werden in diesem Fall anteilig für die Zeit der Verlängerung berechnet. Dies betrifft sowohl Mehrfach-Stellen als auch Erd-Einzelwahlstellen, in denen noch eine Urne beigesetzt wird.

Die Nutzungsdauer von Reihen- und Gemeinschaftsgrabstellen kann generell nicht verlängert werden.

Städtische Friedhöfe

In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der landeseigenen Friedhöfe sind die Kapellennutzung für die Trauerfeier sowie ggf. Sargträger nicht enthalten. Die Gebühren für Urnengrabstellen umfassen jedoch den Urnenträger zu Beisetzung.

Erdgrabstellen

Reihenstelle mit Rasensaat 1.803 €
Reihenstelle (Grabpflege durch Angehörige) 894 €
Einzelwahlstelle ab 921 €
Doppelwahlstelle ab 921 €

Urnengrabstellen

Urnengemeinschaftsanlage 726 €
Urnenreihenstelle 686 €
Urnenwahlstelle (100 x 100 cm) für 4 Urnen 731 €

Sonstiges

Benutzung der Feiereinrichtung für eine Trauerfeier bis längstens 30 Minuten 159 €

 

Evangelische Friedhöfe

In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der evangelischen Friedhöfe ist die Kapellennutzung für eine Trauerfeier nicht enthalten. Die Kosten für Sarg- bzw. Urnenträger sind grundsätzlich enthalten. Eine detaillierte Aufstellung der Gebühren finden Sie in der Rechtsverordnung über die Benutzungsgebühren
für evangelische Friedhöfe in Berlin (Friedhofsgebührenordnung ev. – FGebO ev.)
Vom 16. November 2018. Maßgeblich ist das Angebot und die Gebührensatzung des einzelnen Friedhofs.

Erdgrabstellen

Reihenstelle/Rasensaat ab 1.671 €
Reihenstelle (Grabpflege durch Angehörige) ab 1.371 €
Einzelwahlstelle ab 1.671 €
Doppelwahlstelle ab 2.131 €

Urnengrabstellen

Urnenreihenstelle ab 669 €
Urnenwahlstelle (70 x 70 cm) für 2 Urnen ab 889 €
Urnenwahlstelle (100 x 100 cm) für 4 Urnen ab 949 €
Urnengemeinschaftsanlage (anonym) ab 929 €

Sonstiges

Benutzung der Feiereinrichtung für eine Trauerfeier bis längstens 30 Minuten 146 €
Organist 49 €

 

Katholische Friedhöfe

In den nachfolgend aufgeführten Gebühren für Grabstellen der katholischen Friedhöfe ist die Kapellennutzung für die Trauerfeier inklusive. Die Kosten für Organist, Glockenläuten und Sarg- bzw. Urnenträger sind enthalten.

Erdgrabstellen

Reihenstelle mit Rasensaat mit Grabplatte 2.222 €
Reihenstelle (Efeuhügel, Pflege durch Angehörige) 1.035 €
Einzelwahlstelle mit Erstausstattung (Hecke) 1.848 €
Einzelwahlstelle ohne Erstausstattung 1.848 €
Doppelwahlstelle mit Erstausstattung (Erde u. Hecke) ab 2.748 €
Doppelwahlstelle ohne Erstausstattung 2.748 €
Einzelwahlstelle mit Bodendecker ab 2.248 €

Urnengrabstellen

Urnenreihenstelle mit Rasensaat und Grabplatte ab 1.700 €
Urnenwahlstelle für 4 Urnen mit Rasensaat und Merkschild 1.445 €
Urnenwahlstelle für 2 Urnen ("Urnenring")
Bepflanzung und Pflege durch Angehörige
1.025 €
Urnenwahlstelle für 4 Urnen
Bepflanzung und Pflege durch Angehörige
ab 1.185 €
Urnengemeinschaftsanlage mit Bodendecker, Namenschild 671 €
Urnengemeinschaftsanlage mit Bodendecker, Namenstafel auf Grabmal oder Stele ab 1.280 €

 

Redaktionsstand: 1.1.2019, Änderungen und Irrtümer vorbehalten