Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?
Die Asche eines Toten darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verstreut werden. Die Ausstreuung der Asche bedeutet eine anonyme Bestattung, das heißt, eine genaue und namentliche Kennzeichnung des Grabes ist nicht mehr möglich.
In Berlin gibt es auf einigen Friedhöfen so genannte Aschestreuwiesen. Anders, als die Bezeichnung vermuten lässt, wird die Totenasche hier jedoch nicht oberirdisch ausgestreut, sondern ohne Urne in eine zuvor ausgehobene und anschließend wieder verschlossene Gruft beigesetzt.
Eine echte oberirdische Ausstreuung von Totenasche ist in Deutschland lediglich in Mecklenburg Vorpommern sowie seit Anfang 2015 unter bestimmten Voraussetzungen für Bremer auch im Bundesland Bremen gestattet.
Bestattungskulturen – und damit der Wunsch nach anonymen Beisetzungsformen wie die der Ascheausstreuung – verweisen immer auch auf ein gesellschaftliches Bewusstsein. Wir leben in einer von Individualisierung und Mobilität geprägten Gesellschaft. Es ist schwieriger geworden, ein an den konkreten Ort gebundenes Totengedächtnis zu pflegen, weil zum Beispiel die Angehörigen eines Verstorbenen an fernen Orten leben. Häufiger sind hohe Kosten für die Bestattung und die Grabpflege der Grund, von der Form der Erdbestattung abzuweichen.
Die Kirchen – und hier besonders die katholische – lehnen ein Ausstreuen der Asche Verstorbener grundsätzlich ab. Jede Anonymisierung der Bestattungen trägt nach Meinung der Kirche dazu bei, den Tod unsichtbar zu machen und die personale Würde des Menschen über den Tod hinaus zu verdunkeln. Sie steht in deutlicher Spannung zum christlichen Glauben, dass der Mensch ein unsterbliches Leben bei Gott hat.