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Antworten auf häufige Fragen zu Bestattung und Abschied

Was beutet die Bestattungspflicht?

Unter Bestattungspflicht versteht man die rechtliche Pflicht, einen Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten. Juristisch betrachtet ist die Bestattungspflicht Teil der gewohnheitsrechtlich bestimmten Totenfürsorge. Die rechtlichen Einzelheiten dazu regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.

Wer ist bestattungspflichtig?

Bestattungspflichtig sind grundsätzlich:

  1. Ehegatten
  2. volljährige Kinder
  3. Eltern

Danach gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Berlin gilt:

  1. volljährige Geschwister
  2. volljährige Enkelkinder
  3. Großeltern

Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht fallen auseinander

Die Bestattungspflicht ist nicht an das Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht. Ein amtlich bestellter Betreuer ist nicht verpflichtet, die Bestattung eines zuvor Betreuten zu veranlassen.

Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder können diese nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, fällt die Verantwortung dazu an den Staat. In diesen Fällen wird das örtliche Ordnungsamt aus Gründen der Menschenwürde und Pietät - aber auch in Hinblick auf die Seuchenhygiene - die Bestattung veranlassen. Die Kosten hierfür können grundsätzlich den eigentlich Bestattungspflichtigen anschließend in Rechnung gestellt werden, gegebenenfalls auch zuzüglich eines empfindlichen Ordnungsgelds für die Verletzung der Bestattungspflicht.

Gibt es Ausnahmen von der Bestattungspflicht?

Nur bei schweren Verfehlungen des oder der Verstorbenen, wie beispielsweise Körperverletzungen oder sexueller Missbrauch, können die Bestattungspflichtigen von Ihrer Verpflichtung entbunden werden.

Ein Beispiel für die Strenge der Bestattungsgesetze findet sich in einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 06.10.2011 (L 9 SO 226/10), demzufolge die Kostenübernahme auch bei nur geringem familiären Kontakt zumutbar sei.

Bitte beachten Sie

Die Bestattungs- und die Kostenpflicht hängen nicht zwingend zusammen. Die Pflicht, die Kosten einer Bestattung zu tragen, leitet sich aus den Regelungen des BGB zur Unterhaltspflicht ab.