Wussten Sie schon ...

Antworten auf häufige Fragen zu Bestattung und Abschied

Was passiert mit sterblichen Überresten nach Ablauf der Ruhezeit?

Für Grabstellen ist eine Ruhezeit festgelegt, die gewährleisten soll, dass die Gräber nicht erneut belegt werden, bevor nicht der in ihnen bestattete Leichnam vollständig verwest ist. Nach dieser Ruhezeit bemisst sich die Neubelegung eines Grabes. Wenn beim Ausheben des Grabes Gebeine gefunden werden, werden diese meist gesammelt und tiefer wieder bestattet.

Genaueres regeln Friedhofsgesetze der einzelnen Bundesländer. Im Friedhofsgesetz des Landes Berlin steht hierzu in § 13:

Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Neubelegung Sargteile, Gebeine und Urnenreste gefunden werden, sind diese unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken oder auf eine andere Art würdig beizusetzen. Werden noch nicht verweste Leichen vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu verschließen. Die Mindestruhezeit für das betroffene Grabfeld ist durch den Friedhofsträger zu überprüfen und ggf. zu verlängern. (Friedhofsgesetz Berlin)

In früheren Zeiten hat man sterbliche Überreste (Knochen) in Beinhäusern gestapelt. In süd- und osteuropäischen Ländern wird dies teilweise auch heute noch so gandhabt.