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Antworten auf häufige Fragen zu Bestattung und Abschied

Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland der so genannte Friedhofszwang. Die allgemeine Einstellung geht dahin, dass nur auf einem Friedhof die Totenruhe gewährleistet ist. Daher darf man eine Urne mit Totenasche nicht mit nach Hause nehmen.

Ausnahmen sind in Deutschland bislang nur die Beisetzung der Urne auf See (Seebestattung) oder im Wurzelbereich eines Baumes (Natur- oder Baumbestattung). Seit Anfang 2015 ist unter bestimmten Voraussetzungen für Bremer auch im Bundesland Bremen eine Aushändigung der Asche an Angehörige möglich, jedoch auch hier ausschließlich zum Zweck der zeitnahen Beisetzung.

Bei neuen Bestattungsformen, wie beispielsweise Diamantbestattung oder Weltraum-Bestattung, werden nur Teile der Asche benötigt. Der verbleibende größere Anteil wird dann ebenfalls beigesetzt.

Das Verwahren von Totenasche in Privatbesitz ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die entsprechenden Behörden davon Kenntnis erhalten, erfolgt die Beschlagnahme und eine Zwangsbestattung auf Kosten der Hinterbliebenen.

In anderen Ländern wird dies unterschiedlich gehandhabt. In den USA beispielsweise – aber auch im benachbarten europäischen Ausland – kennt man keinen Friedhofszwang und die damit verbundenen Einschränkungen.

Kritiker des Friedhofszwangs sehen in ihm einen unzulässigen Eingriff des Staates in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen. Befürworter halten dagegen, dass die sterblichen Überreste eines Menschen der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, um jedermann einen persönlichen Abschied zu ermöglichen.