Wer muss die Bestattung bezahlen?
Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht können unterschiedliche Personen treffen. Und auch bei zerrütteten Familienverhältnissen müssen oft Angehörige die Bestattungskosten tragen - selbst, wenn es die meisten als ungerecht empfinden. Ausnahmen gibt es nur in extremen Einzelfällen.
Wer muss grundsätzlich für die Bestattungskosten aufkommen?
Bestattungskosten sind Nachlasskosten: Grundsätzlich haben immer die Erben die Kosten einer "standesgemäßen" Bestattung zu tragen, indem sie dem Nachlass entnommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erben nicht identisch sind mit den bestattungspflichtigen Personen.
Die Bestattungspflichtigen müssen sich grundsätzlich um die Bestattung kümmern. Hierzu wird in der Regel ein Bestatter beauftragt, dessen Leistungen dann von den Auftraggebern zu bezahlen sind – unabhängig vom Erben-Status.
Die Kosten für eine angemessene Bestattung können sich die Auftraggeber des Bestatters jedoch gegenüber dem Nachlass geltend machen. Dies ist dann allerdings eine Angelegenheit, die mit den Erben untereinander zu regeln ist.
Was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder kein Nachlass vorhanden ist?
Ist ein Erbe nicht solvent oder hat er die Erbschaft ausgeschlagen, müssen die Kosten von den gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten übernommen werden (Ehegatte, Eltern oder Kinder der oder des Verstorbenen).
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie im konkreten Fall zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet sind, empfehlen wir, sich anwaltlich beraten zu lassen.