Erfahrung macht den Unterschied

Rat und Hilfe im Trauerfall

Wie verfasst man einen Nachruf?

Verfasser eines Nachrufes sind oft Firmen, Behörden, Organisationen, Vereine oder wissenschaftliche Einrichtungen. Der Nachruf ist eine Würdigung des Verstorbenen, bringt die Trauer über den Tod zum Ausdruck. Gegenüber den Angehörigen bekundet er Anteilnahme. Ein Nachruf sollte möglichst nicht nur Funktionen und Verdienste eines Verstorbenen aufzählen, sondern auch seine persönliche Seite, menschlichen Eigenschaften und Qualitäten würdigen.

Fehler vermeiden

Wenn Sie einen Nachruf schreiben, sollten Sie auf korrekte Lebensdaten achten. Mitunter finden sich auf der gleichen Seite einer Tageszeitung unterschiedliche Angaben zu ein und derselben Person: Mal ist die- oder derjenige 82 Jahre alt geworden, in einer andere Anzeige hingegen nur 80 Jahre. Mal ist er am 20. Juni verstorben, mal am 18. Juni.

Vermeiden Sie einen häufigen Fehler: Firmen und Organisationen haben keine Gefühle. Es trauert also nicht die „Optimal-Versicherung“, sondern deren Mitarbeiter und Kollegen des Verstorbenen.

Der richtige Zeitpunkt

Familienanzeigen und Unternehmensnachrufe sollten möglichst am selben Tag erscheinen. Der Nachruf der Firma sollte jedoch keinesfalls vor der Traueranzeige der Familie veröffentlicht werden.

Was gehört hinein?

Hinsichtlich der Formulierung des Textes gibt es keine strengen Formvorschriften. Einige Angaben gehören jedoch zum „guten Ton“ und sollten deshalb in jedem Nachruf enthalten sein:

  • Der Vor- und Nachname des Verstorbenen samt Titeln.
  • Indem Sie „Frau“ oder „Herrn“ vor den Namen setzen, verdeutlichen Sie, dass Sie nicht zum Familien- oder Freundeskreis des Verstorbenen gehören.
  • Sie können das Todesdatum oder das Alter angeben.
  • Vermeiden Sie das Wort „Nachruf“ als Überschrift. Jeder Leser wird verstehen, worum es sich bei der Anzeige handelt.
  • Erwähnen Sie die Dauer der Tätigkeit des Verstorbenen für Ihr Unternehmen oder Ihre Institution.
  • Die Funktion bzw. Position des Mitarbeiters
  • Erwähnen Sie ggf. auch Ehrungen (z. B. „Träger des Bundesverdienstkreuzes“)
  • In Absprache mit der Familie können Datum, Uhrzeit und Ort der Trauerfeier genannt werden.
  • Wer hat den Nachruf verfasst?
    • Name des Unternehmens oder der Organisation; er sollte in jedem Fall kleiner und unauffälliger erscheinen als der Name des Verstorbenen.
    • Bei Firmen wird oft die Anschrift angegeben, bei Behörden oder Vereinen hingegen nicht.
    • Welche Personen unterzeichnen den Nachruf? Beispielsweise „Die Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der xy GmbH“